Dienstleistungen


Für die Ausübung unserer Tätigkeiten verfügen wir über eine amtliche Bewilligung, welche an verschiedene Auflagen und Bedingungen geknüpft ist und jährlich erneuert werden muss.
Diese Lizenz berechtigt uns in sämtlichen Schweizer Kantonen private polizeiähnliche Tätigkeiten auszuüben.

Diese beinhalten zum Beispiel:


1. Ordnungs- und Sicherheitsdienst an Veranstaltungen


  • Eingangskontrolle
  • Personenkontrolle
  • Kontrollgänge
  • Durchsetzen von Rauchverboten
  • Intervention bei Konflikten


2. Objektschutz (Bewachen von fremdem Eigentum)


  • Gebäude/Gelände
  • Baustellenbewachung
  • Fahrzeugbewachung
  • Gemeindepatrouillen


Unsere Lizenz zur Ausübung privater polizeiähnlicher Tätigkeiten wurde erstmals 2006 durch die Kantonspolizei Appenzell Ausserrhoden ausgestellt und seither jedes Jahr erneuert (aktuelle Lizenz-Nr. 2015/11/001.
(Die Lizenz eines Kantons erlaubt laut Binnenmarktgesetz die Ausübung unserer Tätigkeit in sämtlichen Kantonen. Eine Zusatzlizenz z.B. in anderen Kantonen ist folglich nicht nötig.) Zudem sind auch die mit der Ausübung privater polizeiähnlicher Tätigkeiten betrauten Mitarbeiter einem amtlichen Lizenzierungsverfahren unterworfen. Alle unsere Mitarbeiter verfügen über eine solche Lizenz und absolvieren darüber hinaus regelmässige interne Weiterbildungen.